Bei der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lörrach sind derzeit beschäftigt:
- 9 Angestellte im feuerwehrtechnischen Dienst (Einsatzdienst)
- 1 Angestellter im technischen Dienst (kein Einsatzdienst)
- 1 Angestellter in der Verwaltung (kein Einsatzdienst)
- 1 geringfügig Beschäftigter (kein Einsatzdienst)
Die Angestellten im feuerwehrtechnischen Dienst übernehmen während der Arbeitszeit in ihrem jeweiligen Sachgebiet die Instandhaltung der Ausrüstung, der Gerätschaften sowie der Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lörrach. Außerdem erbringen sie kostenpflichtig verschiedene Werkstattleistungen für die kreisangehörigen Gemeinden, sowie Betriebe der Stadtverwaltung Lörrach. Des Weiteren rücken die hauptamtlichen Kräfte zu Einsätzen aus. Dies geschieht bei kleineren Einsätzen in der Regel ohne Beteiligung der ehramtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr.
Durch sich ständig ändernde Vorschriften und Dokumentationspflichten ist der Umfang und die Intensität an die Ausführlichkeit der Geräteprüfungen und Wartungen in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Die neue Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren (DGUV Vorschrift 49), die im Oktober 2019 in Baden-Württemberg in Kraft getreten ist, nimmt die Träger der Feuerwehren noch mehr in die Pflicht was den Schutz der ehrenamtlichen Feuerwehrleute anbelangt. Zudem ist der Aufgabenkatalog für das Kerngeschäft der Feuerwehr stetig gewachsen.
Das Thema Arbeitssicherheit zieht in organisatorischer und technischer Hinsicht einiges mit sich und bindet Ressourcen. Beispielhaft sei hier die Durchführung und Umsetzung von Gefährdungsanalysen erwähnt. Entsprechend der Vorschriften wurde ein Sicherheitsbeauftragter aus dem Hauptamt bestellt, der die aus dem Gesetz resultierenden Vorgaben - neben seiner eigentlichen Aufgabe - umsetzt.
Diese und viele weitere Faktoren bedeuten einen enormen Mehraufwand. Im Ehrenamt können diese Leistungen nicht erbracht werden.
Zu den neun Angestellten im feuerwehrtechnischen Dienst zählt der Feuerwehrkommandant. Dieser rückt, auf Grund seiner Stellung und der Aufgaben aus dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG), in der Regel nur bei größeren Schadenslagen aus.
Zur Disposition von Einsätzen ist die Stadtzentrale „dauerhaft“, das heisst von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 24:00 Uhr und am Samstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr besetzt. Während der anderen Zeiten ist im Schichtdienst ein Mitarbeiter in Rufbereitschaft. Bei einem Einsatz muss die Rufbereitschaft die Stadtzentrale in der Feuerwache besetzen.
Der Feuerwehrbedarfsplan 2020-2025 sieht in den kommenden Jahren einen Ausbau auf insgesamt 16 Personalstellen im Einsatzdienst vor. Damit soll vor allem die Tagesverfügbarkeit gestärkt und das Ehrenamt weiter entlastet werden.