Früher wurden die ersten Fahrzeuge der Feuerwehr wie Handkarren oder Pferdefuhrwerke mit lautem Rufen, Glocken oder Hörnern bereits angekündigt: "Platz da, die Feuerwehr kommt!" Bis heute hat sich daran nichts geändert, nur die Technik und die Signale haben sich weiterentwickelt.. Es gilt immer noch der Grundsatz, dass Fahrzeugen, die mit eingeschaltetem Blaulicht und Horn unterwegs sind sofort die Straße freizugeben und der Vortritt zu gewähren ist.
Auszug aus dem §38 StVO:
§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
Doch sollte die Lörracher Bevölkerung mehr über die dringenden Einsatzfahrten wissen...
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In 90 Prozent aller Fälle werden Brände von der Feuerwehr mit Wasser gelöscht. Das benötigte Löschwasser wird aus Wasserentnahmestellen im Straßenbereich entnommen, die als Überflur- oder Unterflurhydranten bezeichnet werden.
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