Parken in engen Straßen

Bei Einsatzfahrten oder auch bei Übungen kommt es immer wieder vor, dass wir mit unseren Feuerwehrfahrzeugen "stecken" bleiben. Die Ursache ist oft, dass Fahrzeuge bei engen Straßen "gedankenlos" geparkt werden. Teilweise werden die Autos auch wechselseitig abgestellt, sodass wir auch dort für unsere LKW´s kein durchkommen mehr ist.

Unsere Fahrzeuge sind meist große und breite LKW und haben eine Breite bis zu 2,50 Meter. Wo ein PKW sich noch "hindurchschlängeln" kann, ist für einen LKW kein durchkommen mehr.

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Einsatzfahrt mit Blaulicht und Sirene - richtig reagieren

Früher wurden die ersten Fahrzeuge der Feuerwehr wie Handkarren oder Pferdefuhrwerke mit lautem Rufen, Glocken oder Hörnern bereits angekündigt: "Platz da, die Feuerwehr kommt!" Bis heute hat sich daran nichts geändert, nur die Technik und die Signale haben sich weiterentwickelt.. Es gilt immer noch der Grundsatz, dass Fahrzeugen, die mit eingeschaltetem Blaulicht und Horn unterwegs sind sofort die Straße freizugeben und der Vortritt zu gewähren ist.

Auszug aus dem §38 StVO:

§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

Doch sollte die Lörracher Bevölkerung mehr über die dringenden Einsatzfahrten wissen...

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Hydranten

In 90 Prozent aller Fälle werden Brände von der Feuerwehr mit Wasser gelöscht. Das benötigte Löschwasser wird aus Wasserentnahmestellen im Straßenbereich entnommen, die als Überflur- oder Unterflurhydranten bezeichnet werden.


Um Beschädigungen zu vermeiden und Verkehrsbeeinträchtigungen auszuschließen, werden heute überwiegend Unterflurhydranten verwendet. Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet, genügend Hydranten zur Verfügung zu stellen, damit die Feuerwehren nicht "auf dem Trockenen sitzen" und innerhalb weniger Minuten eine gute Löschwasserversorgung aufbauen können.

Obwohl die Städte und Gemeinden ausreichend Hydranten zur Verfügung stellen, ist es oft unmöglich, von dort auch Löschwasser zu entnehmen, denn die Unterflurhydranten sind oft zugeparkt. Auch wenn die Feuerwehren in ihren Feuerwehrfahrzeugen eigene Wasservorräte mitführen, so sind diese schnell verbraucht. Wir sind darauf angewiesen, innerhalb weniger Minuten über die Hydranten Löschwasser zu fördern.

Wertvolle Zeit vergeht, wenn zugeparkte Hydranten nicht genutzt werden können oder vereiste Hydranten erst zugänglich gemacht werden müssen. Parken Sie immer so, dass Sie die Feuerwehr nicht behindern.

Die Hydranten sind durch Schilder gekennzeichnet und sind dadurch leicht zu finden. Es sind weiße, rechteckige Schilder mit den Maßen 250 x 200 mm und einem 20 mm breiten roten Rand.
Neben der Wasserlieferung des Hydranten (z. B. "H100" entspricht ca. 1000 Liter pro Minute) geben die schwarzen Zahlen auf dem Schild die Lage des Hydranten in Meter-Entfernung nach vorne, links oder rechts an.

Symbolisches Hydrantenschild

Tipps der Feuerwehr, wie Sie uns helfen können:

  • Parken Sie nicht auf Hydrantendeckeln.
    Teilweise befinden sich die Hydrantendeckel auch auf Gehwegen; auch diese müssen freigehalten werden.
  • Halten Sie die Hydranten im Winter schneefrei, so können sie von uns leichter gefunden werden
  • Sind Hinweisschilder an ihrem Haus oder Zaun angebracht, achten Sie darauf, dass diese gut sichtbar sind.
    Bitte melden Sie uns defekte oder beschädigte Schilder.

Hinweise zur Verwendung von Sonderrechten (§35 StVO)

"Nach wie vor besteht bei den Feuerwehren Unsicherheit in der Frage, inwieweit Feuerwehrangehörige nach Alarmierungen auf dem Weg zum Feuerwehrhaus mit Privatfahrzeugen Sonderrechte nach § 35 Straßenverkehrsordnung (StVO) in Anspruch nehmen können und was bei der Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten bei Übungsfahrten zu beachten ist."

Dieser Artikel ist sowohl für Feuerwehrangehörige als auch für Jedermann/-frau interessant. Er enthält interessante Informationen über die Verwendung von Sonderrechten.

 

Lesen Sie den Artikel online auf der Seite der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg.

Gesetzliche Übergangsfrist zur Nachrüstung von Rauchmeldern endet zum Jahresende 2014

Der Baden-Württembergische Landtag hat im Juli 2013 eine Rauchwarnmelderpflicht beschlossen, per Gesetzblatt veröffentlicht und rechtlich in der Landesbauordnung (LBO) verankert. Für Neubauten trat die Regelung umgehend in Kraft. Für Bestandsimmobilien und Wohnungen gilt eine Übergangsfrist. So müssen Eigentümerinnen und Eigentümer Gebäude bis zum 01.01.2015 mit Rauchmeldern ausrüsten.

Laut aktuellen Brandstatistiken sterben ca. 95 Prozent der Brandopfer nicht durch Flammen sondern durch die Folgen einer Rauchgasintoxikation, auch Rauchgasvergiftung genannt. Installierte Rauchwarnmelder senken diese Gefahr außerordentlich. Sie warnen rechtzeitig und zuverlässig vor Brandrauch, meist noch in der Entstehungsphase eines Brandes.

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